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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ApexLorenz Group
Stand: 25. April 2025

1. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der ApexLorenz Group (nachfolgend „Agentur“ genannt). Sie gelten gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen der Agentur:
Die Agentur bietet ausschließlich digitale Dienstleistungen im Bereich KI-gestützte Chatbots und Automatisierungssysteme an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Bestätigung per E-Mail. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber per E-Mail oder durch die Bezahlung der ersten Rechnung zustande. Die Leistungserbringung durch die Agentur beginnt erst nach Zahlungseingang der ersten Rechnung.

3. Vertragsschluss:
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur zustande. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen:
Sämtliche Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese erhoben wird. Die ApexLorenz Group ist von der Umsatzsteuer befreit gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), sofern nicht anders ausgewiesen. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Agentur.

6. Leistungszeit und Verzug:
Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bezeichnet sind. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren, ist die Agentur berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

7. Gewährleistung und Haftung:
Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung bei datenschutzrechtlichen Verstößen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

8. Urheber- und Nutzungsrechte:
Die Agentur räumt dem Auftraggeber an individuell erstellten Inhalten (z. B. Chatbot-Flows, Design, Code) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

9. Vertraulichkeit:
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

10. Schlussbestimmungen:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der ApexLorenz Group, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift. Fehlt eine solche, gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.Diese AGB gelten für alle Verträge ab dem oben genannten Standdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.